Leider müssen wir in letzter Zeit zu vielen verbotenen Aktivitäten hinterherlaufen.
Wir weisen nochmals darauf hin, dass bei einem Verstoß gegen die Netzordnung folgende Konsequenzen drohen:
- AGDSN: Abmahnung und/oder Ausschluss vom Internet
- URZ: Abmahnung und/oder Kündigung vorhandener Logins
- Studentenwerk: Abmahnung und/oder Kündigung des Mietvertrages
Erinnerung:
Der Tausch von Netzwerkkarten (Einbau einer neuen Netzwerkkarte) ist vor Inbetriebnahme dem Nutzerverwalter mitzuteilen
Zu den häufigsten Verstöße zählen:
- Anschluss eines nicht angemeldeten PC/Notebook an das Wohnheimnetz
- Inbetriebnahme einer anderen (nichtgemeldeten) Netzwerkkarte
- Portscans
- Das Betreiben von (nichtgemeldeten) Servern wie: